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StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAnz. 1997, 2299
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190
Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde; …
Auszug aus StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271
Art. 147 Abs. 2 HV ist durch die bundesrechtliche Regelung des § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung - EGStPO - gegenstandslos geworden (st. Rspr. des StGH, vgl. Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1190 -, StAnz. 1993, S. 1871, und Beschluss vom 20. Juni 1989 - P.St. 1082 - m.w.N., ein Verfahren des Antragstellers); auf Art. 147 Abs. 2 HV bezügliche Verfahrensvorschriften sind dementsprechend in der Neufassung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 30. November 1994 nicht mehr enthalten. - StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1160
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Darlegung der behaupteten …
Auszug aus StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271
Art. 147 Abs. 2 HV ist durch die bundesrechtliche Regelung des § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung - EGStPO - gegenstandslos geworden (st. Rspr. des StGH, vgl. Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1190 -, StAnz. 1993, S. 1871, und Beschluss vom 20. Juni 1989 - P.St. 1082 - m.w.N., ein Verfahren des Antragstellers); auf Art. 147 Abs. 2 HV bezügliche Verfahrensvorschriften sind dementsprechend in der Neufassung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 30. November 1994 nicht mehr enthalten. - StGH Hessen, 20.06.1989 - P.St. 1082
Bundesrecht; Richteranklage; Strafverfolgung; Verfassungsbruch
Auszug aus StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271
Art. 147 Abs. 2 HV ist durch die bundesrechtliche Regelung des § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung - EGStPO - gegenstandslos geworden (…st. Rspr. des StGH, vgl. Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1190 -, StAnz. 1993, S. 1871, und Beschluss vom 20. Juni 1989 - P.St. 1082 - m.w.N., ein Verfahren des Antragstellers); auf Art. 147 Abs. 2 HV bezügliche Verfahrensvorschriften sind dementsprechend in der Neufassung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 30. November 1994 nicht mehr enthalten.
- StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323
1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die …
1993, 1871 [1871 f.]; Beschluss vom 09.07.1997 - P.St. 1271-, … - StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
Darlegungserfordernis; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Substantiierung; …
Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH…, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299). - StGH Hessen, 26.08.1998 - P.St. 1319
Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Substantiierung; …
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. zur substantiierten Schilderung des Lebenssachverhalts zuletzt StGH, Beschluss vom 9.7.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299; zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung zuletzt StGH, Beschluss vom 8.10.1997 - P.St. 1269 -, StAnz.
- StGH Hessen, 25.08.1998 - P.St. 1325
Darlegung; Darlegungsanforderungen Darlegungserfordernis Darlegungslast …
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit der Verletzung eines durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechts durch die öffentlich Gewalt des Landes Hessen ergibt (vgl. zur substantiierten Schilderung des Lebenssachverhalts zuletzt Beschluss vom 09.07.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299, zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung zuletzt Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1269 -, StAnz. - StGH Hessen, 14.04.1999 - P.St. 1323
Verfassungsbruch; Bundesrecht; Darlegungserfordernis; Darlegungslast; …
Art. 147 Abs. 2 HV, der diese Verfahrensart vor dem Staatsgerichtshof vorsieht, ist wegen § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung - EGStPO - aufgrund des Art. 31 des Grundgesetzes unwirksam geworden (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 9.7.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299). - StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Einstweilige Anordnung; …
Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH…, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738;… Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299). - StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1855
Unzuständigkeit zur Ermittlung von Strafverfahren, zur Verurteilung in …
Soweit der Antragsteller sinngemäß einen Verfassungsbruch durch die von ihm benannten Richter geltend macht, ist der Antrag an den Staatsgerichtshof nicht statthaft, denn Art. 147 Abs. 2 HV ist durch die bundesrechtliche Regelung des § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung - EGStPO - auf Grund von Art. 31 Grundgesetz - GG - gegenstandslos geworden (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 09.07.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299). - StGH Hessen, 12.09.2002 - P.St. 1766
Staatsgerichtshof; Strafverfolgung; Strafverfolgungsorgan
Art. 147 Abs. 2 HV ist durch die bundesrechtliche Regelung des § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung - EGStPO - auf Grund von Art. 31 Grundgesetz gegenstandslos geworden (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 09.07.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299). - StGH Hessen, 11.02.2003 - P.St. 1843
Nichtannahme einer Grundrechtsklage ohne Begründung: Erzwingung einer …
Auch die Verhängung der übrigen von der Antragstellerin begehrten Sanktionen gegen die von ihr genannten Personen fällt nicht in die Kompetenz des Staatsgerichtshofs (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluss vom 09.07.1997 - P.St.1271 - , StAnz. 1997, S. 2299 ). - StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1445
Strafanzeige; Strafverfolgung; Verfassungsbruch
Die Regelung des Art. 147 Abs. 2 HV, wonach derjenige, der von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, die Pflicht hat, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofs zu erzwingen, ist wegen § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung auf Grund des Art. 31 des Grundgesetzes unwirksam geworden (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 09.07.1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997, S. 2299).